Vereine

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Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Dauer der Lehrausbildung

Die Dauer der Lehrzeit ist in den Ausbildungsordnungen festgelegt und liegt – je nach Lehrberuf – zwischen zwei und vier Jahren. Der Lehrvertrag wird für diese Zeitdauer abgeschlossen.

Die Lehrzeit dauert kürzer, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  • Wenn bereits eine Lehrzeit im gleichen oder in einem fachlich verwandten Lehrberuf absolviert worden ist, muss diese angerechnet werden. Die Dauer der Anrechnung ist in der Lehrberufsliste festgelegt. Auskunft erteilt die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO).
  • Wer bereits einen mindestens dreijährigen Lehrberuf erlernt oder eine Schule (AHS, BMS, BHS) abgeschlossen hat, kann einen (anderen) mindestens dreijährigen Lehrberuf in einer um ein Jahr verkürzten Lehrzeit erlernen.
  • Wer bereits eine (insbesondere berufsbildende) Schule abgeschlossen hat, kann sich diese Zeiten bei fachlich verwandten Lehrberufen anrechnen lassen. Erforderlich ist eine Vereinbarung mit dem Lehrbetrieb. Im Zweifelsfall ist die fachliche Verwandtschaft von Schulausbildung und Lehrberuf von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) zu beurteilen.
  • Wer bereits im Ausland Ausbildungszeiten gesammelt hat, kann sich diese ebenfalls nach Vereinbarung mit dem Lehrbetrieb anrechnen lassen.

Die Lehrzeit (Lehrausbildung) endet grundsätzlich mit dem im Lehrvertrag angegebenen letzten Ausbildungstag. Falls die Lehrabschlussprüfung aber bereits vor diesem Tag erfolgreich abgelegt wird, endet die Lehrzeit mit Ablauf der Woche, in der die Prüfung abgelegt worden ist.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 15. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus