Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Ärztliche Untersuchung

Die gesundheitliche Eignung für die Erlangung eines Führerscheins wird von einer sachverständigen Ärztin/einem sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin beurteilt. Sie/er hat vor allem das Seh- und Hörvermögen zu prüfen und stellt nach der Untersuchung einen entsprechenden Befund aus.

Eine Amtsärztin/ein Amtsarzt wird zur Durchführung dieser Gesundheitsuntersuchung nur dann herangezogen, wenn die sachverständige Ärztin/der sachverständige Arzt kein auf "geeignet" lautendes Gutachten abgeben kann.

Bei Vorliegen einer körperlichen Behinderung entscheiden jedoch eine Amtsärztin/ein Amtsarzt und eine Technikerin/ein Techniker, ob Zusatzeinrichtungen für das Kraftfahrzeug der Lenkerin/des Lenkers mit Behinderungen vorgeschrieben werden müssen. Diese Einrichtungen müssen bereits im Übungsfahrzeug der Fahrschule (in dem auch die praktische Fahrprüfung abgenommen wird) vorhanden sein.

Ein schlechter amtsärztlicher Befund hinsichtlich der körperlichen Eignung bedeutet nicht unbedingt, dass man keinen Führerschein erlangen kann. Es kann je nach den Umständen des Einzelfalls möglicherweise ein Führerschein mit Einschränkungen erworben werden. 

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur