Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
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Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Voraussetzungen zum Erlangen einer geförderten Eigentumswohnung

Allgemeine Informationen

Die Anspruchsvoraussetzungen für geförderte Wohnungen sind länderweise sehr unterschiedlich geregelt.

Voraussetzungen

Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

Staatsbürgerschaft

  • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
  • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
  • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
  • Flüchtling nach Genfer Konvention
Achtung:

EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger benötigen eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde (in Wien: MA 35).

Altersgrenzen

Manchmal wird eine Mindestaltersgrenze (z.B. ab dem 18. Lebensjahr) vorausgesetzt. Anmeldungen werden teilweise früher entgegengenommen.

Einkommensgrenzen

Die Summe der Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen muss sich zwischen bestimmten Höchstgrenzen und Mindestgrenzen bewegen.

Die genaue Höhe dieser Einkommensgrenzen erfahren Sie beim zuständigen Amt für Wohnbauförderung. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite "Förderungen und Finanzierungen".

Erforderliche Unterlagen

Es können je nach Bundesland und Förderantrag noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Letzte Aktualisierung: 08.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion