Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Mopedkauf

Die Zustimmung der Eltern wird für den Abschluss eines Rechtsgeschäfts (z.B. Mopedkauf) benötigt. Diese kann auch nachträglich eingeholt werden, allerdings ist das Rechtsgeschäft bis zur Erteilung der Zustimmung nicht voll gültig.

Wenn die Eltern der Entscheidung nicht zustimmen, ist das Rechtsgeschäft von Anfang an ungültig, so als ob es nicht zustande gekommen wäre. Das Moped würde in diesem Fall bei der Verkäuferin/beim Verkäufer bleiben und der Kaufpreis müsste erstattet werden.

Hinweis:

Rechtsgeschäfte, die der Zustimmung der Eltern bedürfen und die eine Jugendliche/ein Jugendlicher ohne deren Zustimmung abschließt, werden mit dem Erreichen der Volljährigkeit nicht automatisch geheilt bzw. rechtswirksam. Durch Abgabe einer freiwilligen schriftlichen Erklärung durch die volljährig Gewordene/den volljährig Gewordenen können sie aber Gültigkeit erlangen. Nähere Informationen zur nachträglichen Anerkennung von Kaufverträgen ab Volljährigkeit finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 06.06.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion