Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Rechte und Pflichten von Lehrlingen

Im Lehrvertrag, den der Lehrling und die/der Lehrberechtigte vor Beginn der Ausbildung unterschrieben haben, ist eine Reihe von Regelungen enthalten. Darunter fallen beispielsweise die wichtigsten Rechte und Pflichten (von Lehrling und Ausbilderin/Ausbilder) sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Lehre.

Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten:

Ein Lehrling muss

  • sich bemühen, den Lehrberuf zu erlernen,
  • mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Materialien sorgfältig umgehen,
  • die Berufsschule besuchen,
  • Betriebsgeheimnisse in ihrem/seinem Lehrbetrieb nicht weitergeben und
  • dienstliche Anweisungen (Aufträge) der Lehrberechtigten/des Lehrberechtigten befolgen.

Auf der anderen Seite haben Lehrlinge gegenüber ihrer Dienstgeberin/ihrem Dienstgeber das Recht darauf,

  • in ihrem Lehrberuf ordnungsgemäß ausgebildet zu werden,
  • das Lehrlingseinkommen pünktlich zu erhalten,
  • unter sicheren und angemessenen Arbeitsbedingungen ausgebildet zu werden,
  • vor Überforderung, Gefährdung, Mobbing etc. am Ausbildungsplatz geschützt zu werden und
  • die Berufsschule besuchen zu können.

Weiterführende Links

Rechte und Pflichten eines Lehrlings (→ AK)

Letzte Aktualisierung: 15. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus