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Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
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Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
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Jagdhornbläser Krenstetten Verein
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ÖVP Aschbach Verein
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SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
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Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Rauch

Rauch, Wärme, Gerüche, Gase usw. vom Nachbargrundstück muss/müssen bis zu einem gewissen Ausmaß geduldet werden.

Der Eigentümer eines Grundstücks kann Einwirkungen durch Rauch, Gase, Wärme, Geruch, u.Ä. dann mit Unterlassungsklage untersagen, wenn

  • sie das ortsübliche Maß überschreiten und
  • die ortsübliche Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigt wird.

Um zu bestimmen, was das ortsübliche Maß ist und wie weit die ortsübliche Benutzung geht, sind regionale Gegebenheiten ausschlaggebend. Die Umstände jedes Einzelfalls sind zu berücksichtigen.

Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.

Eine direkte Zuleitung von Rauch ist jedenfalls unzulässig (außer, der Nachbarin/dem Nachbarn wurde das Recht zur Zuleitung eingeräumt).

Weiterführende Links

Maßnahmen bei Störungen

Letzte Aktualisierung: 08.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion