Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Dauerauftrag

Regelmäßige Überweisungen eines gleich bleibenden Betrags zu einem fixen Termin, wie z.B. die Bezahlung der Miete oder die Überweisung von Kreditraten, können mittels Dauerauftrag einfach und verlässlich erledigt werden. Der Dauerauftrag wird eingerichtet, indem die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber und die Bank einen schriftlichen Vertrag abschließen. Dieser Vertrag kann jederzeit widerrufen werden. Für die Beauftragung und die Änderung von Daueraufträgen werden von den meisten Banken Spesen verlangt. Daher lohnt sich die Einrichtung eines Dauerauftrags nur bei längerfristigen Verpflichtungen.

Sobald eine Überweisung im Rahmen eines Dauerauftrages vom Konto abgebucht wurde, ist eine Rückbuchung durch die Bank nicht mehr möglich. In diesem Fall muss sich die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber direkt mit der Zahlungsempfängerin/dem Zahlungsempfänger in Verbindung setzen.

Letzte Aktualisierung: 1. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion