Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Kräfte für internationale Operationen – Kaderpräsenzeinheiten (KIOP-KPE)

Kaderpräsenzeinheiten (KIOP-KPE) haben die Aufgabe, innerhalb von fünf bis 30 Tagen für einen Einsatz im Rahmen von internationalen Organisationen zur Verfügung zu stehen. Sie stellen den ersten Schritt in Richtung einer auslandsbezogenen Professionalisierung des Österreichischen Bundesheeres dar.

Zur Entsendung zu Auslandseinsätzen sind eigens aufgestellte, rasch verfügbare, hochprofessionelle Truppen nötig.

Für die Aufnahme in eine Kaderpräsenzeinheit ist die Abgabe einer freiwilligen Meldung erforderlich.

Zu einem Auslandseinsatz im Rahmen von KIOP-KPE können sich folgende Personen melden:

  • Wehrpflichtige, die ihren Grundwehrdienst ableisten,
  • Wehrpflichtige und Frauen, die den Ausbildungsdienst leisten oder geleistet haben,
  • Wehrpflichtige des Präsenz-, Miliz- und Reservestandes und
  • Frauen in der Personalreserve

Die Einbringung der freiwilligen Meldung ist erst ab dem 18. Geburtstag möglich.

Folgende Altersgrenze ist zu beachten:

  • Bei erstmaliger Einteilung
    • Rekruten und Chargen bis 30 Jahre

Bezüglich der Einteilung und Weiterverwendung von Offizieren und Unteroffizieren in einer Kaderpräsenzeinheit sind hinsichtlich allfälliger Altersbeschränkungen die entsprechenden Vorgaben (Laufbahnbild, Wechsel Truppe-Grundorganisation etc.) zu beachten.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Freiwillige Meldung
  • Persönliche und fachliche Eignung
  • Militärischer Bedarf

Während der Dauer der Auslandseinsatzbereitschaft wird ein zeitlich begrenztes Dienstverhältnis als Vertragsbediensteter des Bundes mit Sondervertrag für eine militärische Verwendung im Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung abgeschlossen.

Hinweis

Die Ansprüche von Soldaten, die in Kaderpräsenzeinheiten Dienst versehen, sind auf der Homepage des Österreichischen Bundesheeres unter Besoldung der Kaderpräsenzeinheiten abrufbar.

Als Militär-Vertragsbediensteter besteht Anspruch auf Berufsförderung nach dem Militärberufsförderungsgesetz 2004. Als Berufsförderungsmaßnahmen kommen verschiedene Kurse und Ausbildungslehrgänge infrage.

Das Ausmaß der Berufsförderung beträgt je nach Dauer des Dienstverhältnisses zwischen zwölf und 36 Monate. So gebührt z.B. nach Ende des dreijährigen Verpflichtungszeitraumes eine Berufsförderung von zwölf Monaten. Für jedes weitere Jahr erhöht sich die Berufsförderungsdauer um vier Monate bis zu einer maximalen Höhe von 36 Monaten.

Nähere Informationen über die Möglichkeiten einer Berufsförderung erteilen die Referentinnen/die Referenten für soziale Betreuung des zuständigen Militärkommandos.

oesterreich.gv.at bietet Ihnen das Formblatt "Kräfte für internationale Operationen – Kaderpräsenzeinheit (KIOP-KPE) - Freiwillige Meldung" sowie das Merkblatt zur freiwilligen Meldung zu KIOP-KPE zum Download an.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Landesverteidigung