Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Teilnahme an ELGA

Allgemeines zum Widerspruch gegen die Teilnahme

Jede Person mit einer österreichischen Sozialversicherungsnummer, die im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird, nimmt grundsätzlich an ELGA teil; jede/jeder kann jedoch entscheiden, ob und in welchem Umfang.

Der ELGA-Teilnahme kann

  • zur Gänze (generelles Opt-out) oder
  • nur teilweise (partielles Opt-out)

widersprochen werden.

Partielles Opt-out bedeutet, dass (nur) der Teilnahme an bestimmten ELGA-Applikationen (z.B. eBefunde) widersprochen wird. In diesem Fall wird weiter an den anderen (nicht vom Widerspruch umfassten) Applikationen teilgenommen (z.B. eMedikation). Der Status "ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer" bleibt.

Generelles Opt-out hingegen bedeutet, dass gar nicht an ELGA teilgenommen wird, also weder an den eBefunden noch an der eMedikation. Dadurch ist man keine ELGA-Teilnehmerin/kein ELGA-Teilnehmer mehr.

Wer wieder an ELGA teilnehmen möchte, der/dem ist das jederzeit möglich (sogenannter Widerruf des Widerspruchs). In diesem Fall erfolgt jedoch keine Rückerfassung zwischenzeitlich, also während einer "ELGA-freien Zeit" entstandener ELGA-Gesundheitsdaten. Der Widerruf des Widerspruchs wird − wie der Widerspruch − bei der ELGA-Widerspruchstelle oder über das ELGA-Zugangsportal abgegeben (siehe unten).

ELGA-Teilnehmende haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Widerspruch auszuüben:

Hinweis:

Allgemeine Informationen zu ELGA finden sich auf oesterreich.gv.at sowie im Informationsfolder der ELGA-Ombudsstelle.

Für telefonische Auskünfte ist die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050/124 4411 von Montag bis Freitag, jeweils von 7 bis 19 Uhr, erreichbar. Die ELGA-Serviceline ist auch über die E-Mail-Adresse info@elga-serviceline.at zu erreichen.

Letzte Aktualisierung: 05.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz