Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Zulassung zum Studium (Drittstaatsangehörige)

Ablauf der Zulassung

  • Studienrichtung und Hochschule auswählen
  • Voranmeldung auf der Website der Universität
  • Zulassungsansuchen stellen
  • Ansuchen um eine Aufenthaltsbewilligung für Studierende

Voraussetzungen für die Zulassung

Für die Aufnahme von Staatsbürgerinnen/-Staatsbürgern aus Drittstaaten (oder Staatenlosen) als ordentliche Studierende an den Universitäten Österreichs müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein Studienplatz an der Universität für die gewünschten Studien ist vorhanden.
  • Die Bewerberin/der Bewerber hat ein Reifezeugnis, das einem österreichischen Reifezeugnis gleichwertig ist (was entweder durch Abkommen geregelt ist oder vom Rektorat im Einzelfall festgestellt wird, allenfalls mit Auflagen), oder die Bewerberin/der Bewerber kann eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung vorlegen.
  • Das Zeugnis muss zum direkten Zugang eines entsprechenden Studiums an den Universitäten desjenigen Landes berechtigen, in dem es ausgestellt wurde. Allfällige studienspezifische Voraussetzungen (z.B. Aufnahmeprüfung) müssen in jenem Staat, in dem das Reifezeugnis ausgestellt wurde, erfüllt sein.
  • Gibt es das in Österreich gewünschte Studium im Ausstellungsstaat nicht, so ist der Nachweis für das fachlich nächstverwandte Studium zu erbringen. Nur wenn dieser Staat keine Universität hat, entfällt dieser Nachweis.
  • Überdies muss die Bewerberin/der Bewerber über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen. Gegebenenfalls ist eine Prüfung abzulegen.
Hinweis:

Um Missverständnisse bei mündlichen Auskünften zu vermeiden, sollten Studentinnen/Studenten Anfragen bei Behörden (z.B. Arbeitsmarktservice), Fragen rund um den Aufenthaltstitel sowie Anfragen an Hochschulen stets schriftlich stellen.

Letzte Aktualisierung: 07.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion