Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Recht auf Löschung bei Google, Bing, Yahoo etc.

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger können von Suchmaschinenbetreibern (Google, Bing, Yahoo etc.) verlangen, dass Links nicht mehr angezeigt werden, wenn die Inhalte ihre Persönlichkeitsrechte verletzen.

Die Suchmaschinenbetreiber können somit verpflichtet werden, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten von Privatpersonen aus ihrer Ergebnisliste zu streichen, auch wenn die Veröffentlichung auf den verlinkten Seiten rechtmäßig ist. Die Informationen zu den persönlichen Daten verschwinden zwar damit nicht aus dem Internet, sind aber schwerer auffindbar.

Hinweis:

Eine Streichung aus der Ergebnisliste des Suchmaschinenbetreibers hat somit keine Auswirkung auf die Seite, auf der die Daten stehen. Sollen bestimmte personenbezogene Daten von dieser "Originalseite" entfernt werden, muss vom Inhaber der Website die Löschung verlangt werden. Der Inhaber ist meist im Impressum angeführt.

Betroffene Personen können ihren Antrag – Löschung gemäß Art 17 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 1 Abs 3 Z 2 Datenschutzgesetz (DSG) – unmittelbar an den Suchmaschinenbetreiber richten. Der Suchmaschinenbetreiber muss der Antragstellerin/dem Antragsteller unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats mitteilen, dass entweder eine Löschung erfolgt ist, oder schriftlich begründen, warum die verlangte Löschung nicht erfolgt ist. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. Erst wenn dem Antrag nicht stattgegeben wird oder der Betreiber auf den Antrag nicht reagiert, können betroffene Personen eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einbringen.

Das Recht auf Löschung (oft auch als "Recht auf Vergessenwerden" oder "Recht auf Vergessen" bezeichnet) kann jedoch auch eingeschränkt werden. Das kann dann der Fall sein, wenn die betroffene Person eine Rolle im öffentlichen Leben spielt (Prominente) und die Öffentlichkeit ein überwiegendes Interesse an der betreffenden Information hat.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 06.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion