Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Vor dem Umzug – Checkliste

Checkliste - Vor dem Umzug
  Tätigkeit Erledigt
Bisheriger Wohnsitz Fristgerechte Kündigung des alten Mietvertrages
Ein befristeter Mietvertrag endet mit Ablauf der Mietvertragsbefristung. Die Mieterin/der Mieter kann den befristeten Mietvertrag nach einem Jahr vorzeitig kündigen, dann gilt die vereinbarte Kündigungsfrist oder eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Ein unbefristeter Mietvertrag kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
 
Daueraufträge für Miet-, Betriebs- und Energiekosten der alten Wohnung kündigen  
Miet-Endabrechnung anfordern  
 Ab-/Ummeldung Fernwärme/Gas und Strom   
Telefon/Internet  
Radio und Fernsehen (OBS)  
Kabelanschluss  
Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung
Eventuell Informationen über Sperrmüll-Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Gemeinde einholen
 
Rechtzeitige Anmeldung in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung/Schule/einem Hort  
 Übersiedlung Nachsendeauftrag für die Post beantragen  
Haushaltsversicherung rechtzeitig über den bevorstehenden Umzug informieren (in der Regel gilt der Versicherungsschutz auch für den Umzug)  
Zählerstände ablesen - Gas, Strom, Wasser, Heizung (in der alten und neuen Unterkunft!)  
Terminvereinbarung für die Wohnungsübergabe und -übernahme (Übergabeprotokoll)  
Sonderurlaub der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber melden  
Gegebenenfalls Ablöse mit der Nachmieterin/dem Nachmieter klären und Übernahme von Einrichtungsgegenständen schriftlich bestätigen lassen  
Den Zustand der neuen Wohnung vor dem Einzug dokumentieren (z.B. Übernahmeprotokoll und Fotos)  
Gegebenenfalls zwecks steuerlicher Absetzbarkeit alle Umzugsbelege sammeln (z.B. Rechnungen der Spedition, Beleg für die Benzinkosten, die Kosten für Verpackungsmaterial und Werkzeug, Renovierungskosten, Maklergebühren etc.  
Gegebenenfalls eine kurzfristige Halteverbotszone für das Be- und Entladen des Umzugswagens organisieren  
Einrichtung der neuen Wohnung anhand des Grundrisses planen  
Gegebenenfalls Renovierungsarbeiten in der alten und/oder neuen Wohnung planen und abstimmen  
Gegebenenfalls ein Umzugsunternehmen mit der Übersiedelung beauftragen  
Gegebenenfalls Umzugshelfer, Verpackungskartons und Transporter organisieren sowie einen Umzugstermin fixieren  
Eventuell Parkerlaubnis zurücklegen  

Hinweis

Diese Checkliste versteht sich als Leitfaden für Ihren Umzug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion