Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Ablauf eines Volksbegehrens – Übersicht

Diese Tabelle beschreibt die einzelnen Stadien eines Volksbegehrens.
Stadium Kurzbeschreibung
Anmeldung und Registrierung
  • Anmeldung des Volksbegehrens (VB) beim Bundesminister für Inneres (BMI)
  • Gesetzlich vorgegebenes Formular für Anmeldung
  • Entscheidung durch BMI binnen zwei Wochen
  • Anmeldung wird zugelassen ⇒
    • Registrierung des VB im Zentralen Wählerregister
    • Sammlung von Unterstützungserklärungen ab erfolgter Registrierung möglich
  Ausführliche Informationen zur Anmeldung (Registrierung) eines Volksbegehrens
Sammlung von Unterstützungserklärungen
("Einleitungsverfahren")
 
  • Mindestens 8.969 Unterstützungserklärungen (UE) für Einleitungsantrag erforderlich
  • Persönliche Unterschrift vor beliebiger Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria oder EU Login erforderlich)
  • Anrechnung der UE bei den Unterschriften (siehe unten)
  • 8.969 oder mehr UE werden erreicht ⇒
    • Initiatorinnen/Initiatoren des VB können Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens stellen
  Ausführliche Informationen zur Unterstützung von Volksbegehren
Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens
  • Antrag durch Initiatorinnen/Initiatoren des VB
  • Gesetzlich vorgegebenes Formular für Antrag
  • Entscheidung des BMI über Antrag binnen drei Wochen
  • Antrag wird stattgegeben ⇒
    • Festsetzung des Zeitraums zur Unterzeichnung des VB durch BMI
  Ausführliche Informationen zum Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens
Sammlung von Unterschriften
("Eintragungsverfahren")
  • Eintragungszeitraum: acht Tage
  • Persönliche Unterschrift vor beliebiger Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria oder EU Login erforderlich) 
  • 100.000 oder mehr Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) werden erreicht ⇒
    • VB muss im Nationalrat behandelt werden – Bundeswahlbehörde leitet VB an Nationalrat weiter
  Ausführliche Informationen zur Unterzeichnung von Volksbegehren
Parlamentarisches Verfahren
  • VB rechtlich nicht bindend, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein VB umgesetzt werden soll
  • Vorberatungen im Ausschuss: Beginn spätestens ein Monat nach Zuweisung
  • Beratung des VB im Plenum
  Ausführliche Informationen zum Parlamentarischen Verfahren
Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres