Vereine

Name Branche
Aschbacher Schrammeln Verein
Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Urlaub im Ausland – Jugendliche

Im Ausland gelten die Jugendschutzgesetze des jeweiligen Urlaubslandes. Informationen darüber, was erlaubt ist und was nicht, gibt es bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes.

Um bei möglichen Kontrollen Missverständnisse zu vermeiden, sollten Erziehungsberechtigte den Jugendlichen eine schriftliche Bestätigung mit ihrem Namen, ihrer Adresse und Telefonnummer mitgeben, mit der das Einverständnis zur Reise erklärt wird. Die Erlaubnis eines Elternteiles genügt. Wenn die/der Jugendliche in ein nicht deutschsprachiges Ausland reisen will, sollte die Einverständniserklärung sicherheitshalber auch auf Englisch oder wenn möglich in der Landessprache mitgenommen werden.

Wenn Jugendliche mit Erziehungsberechtigten im Urlaub sind und die Jugendliche/der Jugendliche darf alleine weggehen, müssen grundsätzlich die Jugendschutzgesetze des Urlaubslandes beachtet werden. 

Jugendliche, die bereits einen Führerschein besitzen, sollten sich darüber informieren, ob dieser auch im jeweiligen Urlaubsland gilt bzw. ab welchem Alter dort ein Fahrzeug gelenkt werden darf.

Nähere Informationen über das Urlaubsland sollten generell vorab eingeholt werden.

Letzte Aktualisierung: 14.08.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion