Vereine

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Bauernbund Aschbach Verein
Bühne Aschbach Verein
Chor Aschbach Verein
Die Bäuerinnen Aschbach - Krenstetten Verein
Dorferneuerungsverein Aschbach Verein
Dorferneuerungsverein Krenstetten Verein
Elternverein Aschbach Verein
FPÖ Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aschbach Verein
Freiwillige Feuerwehr Aukental Verein
Freiwillige Feuerwehr Krenstetten Verein
Gesangs- und Musikverein Krenstetten Verein
Imkerverein Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Aschbach Verein
Jagdgenossenschaft Krenstetten Verein
Jagdgenossenschaft Mitterhausleiten Verein
Jagdhornbläser Aschbach Verein
Jagdhornbläser Krenstetten Verein
Jugendförderverein Krenstetten Verein
Kameradschaftsbund Aschbach Verein
Krampusverein D´Boch Bartln Verein
Kräuterkreis Aschbach Verein
Kulturverein 361 Grad Verein
LA BigBand Verein
Landjugend Aschbach
Mostviertler Aquarienverein Verein
Musikkapelle Aschbach-Markt Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Aschbach Verein
ÖAAB Aschbach Verein
Oldtimerverein Aschbach Verein
Oschbocha Kraxnteifin Verein
ÖVP Aschbach Verein
Pensionistenverband Aschbach Verein
Pfadfinder Aschbach Verein
Saunaverein Aschbach Verein
SPÖ Aschbach Verein
Sportunion Aschbach Verein
Sportunion Krenstetten Verein
WIR Verein
Wirtschaftsbund Aschbach Verein

Allgemeines zum Lastschriftverfahren

Das Lastschriftverfahren wird für regelmäßige Zahlungen verwendet, deren Höhe sich laufend ändert, wie z.B. die Bezahlung der Strom- oder Telefonrechnung. Die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber ermächtigt das entsprechende Unternehmen (z.B. den Telekommunikationsanbieter), den jeweiligen Betrag von ihrem/seinem Konto einzuziehen. Abbuchungen im Rahmen von Einzugsverfahren können von der Kontoinhaberin/dem Kontoinhaber innerhalb von 56 Tagen (acht Wochen) widerrufen werden.

Darüber hinaus haben Kontoinhaberinnen/Kontoinhaber das Recht, im Falle einer nicht in Auftrag gegebenen Abbuchung den Betrag sofort nach Bemerken der Abbuchung rückbuchen zu lassen. Von diesem Recht kann bis zu 13 Monate nach der Abbuchung Gebrauch gemacht werden. Dies ist besonders wichtig, wenn die Kontodaten z.B. im Laufe eines Telefonats unter dem Vorwand herausgelockt werden, dass die Überweisung eines bestimmten Gewinnes erfolgt.

Da Einzugsermächtigungen schriftlich erteilt werden müssen, wird der Betrag von der Bank rückerstattet, wenn das Unternehmen, das die Abbuchung veranlasst hat, diese schriftliche Einzugsermächtigung im Einspruchsfall nicht vorlegen kann. Bei gültigen Verträgen muss die Zahlung dennoch erfolgen.

Kann eine Abbuchung mangels Kontodeckung nicht durchgeführt werden, werden meist beträchtliche Bankspesen verrechnet.

Letzte Aktualisierung: 01.08.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion