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Voranschlag 2019

Lt. NÖ Gemeindeordnung § 73 Abs. (5): Der Voranschlag inklusive aller Beilagen ist zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht.


GHD-VA2018-VA2019_30504.txt

Voranschlag 2019 in maschinenlesbarer Textform
Donnerstag, 27. Dezember 2018