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Voranschlag 2017

Lt. NÖ Gemeindeordnung § 73 Abs. (5): Der Voranschlag inklusive aller Beilagen ist zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht. siehe Beilage


Voranschlag_2017.txt

Dienstag, 14. Februar 2017