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1. Nachtragsvoranschlag 2021

Lt. NÖ Gemeindeordnung § 73 Abs. (5): Der Voranschlag inklusive aller Beilagen ist zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht. siehe Beilage

1.NVA-2021-GHD2020_30504.xml.txt

Mittwoch, 08. September 2021