Achtung: Diese Seite ist am 31. 12. 2022 abgelaufen.
1. Nachtragsvoranschlag 2021
Lt. NÖ Gemeindeordnung § 73 Abs. (5): Der Voranschlag inklusive aller Beilagen ist zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht. siehe Beilage
1.NVA-2021-GHD2020_30504.xml.txt
Mittwoch, 08. September 2021