Bienenhaltung

NÖ Imkerverband - Bezirksgruppe Amstetten informiert

Die Bienenhaltung in Österreich ist jedermann und grundsätzlich ohne Beschränkung möglich.
Es gibt derzeit keine Verpflichtung zu einer Mitgliedschaft bei einer Interessensvertretung.

Eine Mitgliedschaft bei einer Ortsgruppe des NÖ-Imkerverbandes ist jedoch aus Gründen der aktuellen Information, Versicherungsschutz, Fachzeitschrift usw. zu empfehlen.

Die Bienenhaltung ist entsprechend der Gesetzeslage im Kompetenzbereich der Bundesländer.
Es sind daher die im jeweiligen Bundesland geltenden Vorschriften (Landesgesetze) zu beachten.

Andere Bereiche, wie z.B. die Bienengesundheit, fallen in den Kompetenzbereich des Bundes
(Bundesgesetze).

Den Halterinnen und Haltern von Bienenvölker wird daher dringend angeraten, sich vor Erwerb von Bienenvölkern,  über die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen zu informieren, da in den meisten Gesetzen empfindliche Strafbestimmen, für den Fall der Zuwiderhandlung, enthalten sind.

Die wichtigsten. vom Bienenhalter/in zu beachtende gesetzliche Bestimmungen:

a) Landesgesetze und Verordnungen:

NÖ Bienenzuchtgesetz
(LGBL 6320-0) - regelt die Bienenhaltung in NÖ, insbesondere 

die Abstände zu Nachbargrundstücken
das Verbringen von Bienenvölker
Kennzeichnung der Bienenstände
Wanderung mit Bienenvölker
Strafbestimmung

NÖ Raumordnungsgesetz

NÖ Schutzgebietsverordnung für Reinzuchtbelegstellen
NÖ Verordnung über die Zulassung von Bienenrassen

b) Bundesgesetze und Verordnungen:

Bienenseuchengesetz (BSG, BGBL 290/1988 in der geltenden Fassung)

Regelt die Abwehr und Tilgung von meldepflichtigen Bienenkrankheiten
Anzeigepflichtige Bienenkrankheiten
Vorgehensweise durch die Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde)
Maßnahmen bei Auftreten einer Anzeigepflichtigen Bienenkrankheit
Strafbestimmung

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG, BGBL I Nr.13/2006 i.d.g.F.) siehe Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Imkereibetrieben

Sonstige die Imkerei betreffende Gesetze (nicht vollständig):

Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB)
Strafgesetzbuch
Gewerbeordnung
Tierseuchengesetz
Tiertransportgesetz
Arzneimittelgesetz
Arzneiwareneinfuhrgesetz
Maß- und Eichgesetz
Umsatztsteuergesetz
Einkommensteuergesetz

Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung (TKZVO 2009)

Regelt die Registrierung von Bienenhalter und Bienenständen (ab 2016 verpflichtend)
Kennzeichnung von Bienenständen
Regelt die Anwendung des VIS (Veterinär-Informationssystem)

Jeder Bienenhalter/in ist ab dem 1. betreuten Bienenstock verpflichtet, sich im VIS zu registrieren und die Bienenstände zu dokumentieren.
Registrierungsformulare sind bei den Bezirksverwaltungsbehörden erhältlich.

Sonstige die Imkerei betreffende Verordnungen
(nicht vollständig):

Honigverordnung
Urprodukteverordnung
Rückstandkontrollverordnung (Aufzeichnungspflicht für Varroabekämpfung)
Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung (Gesundheitsbescheinigung für Bienenvölker aus dem EU-Ausland)
Erlass des BMF betreffend „Registrierkassen-, Belegerteilungs-, Aufzeichnungspflicht“

Im Besonderen sei auf das vermehrte Auftreten der anzeigepflichtigen Bienenkrankheit „Amerikanische Faulbrut - AFB hingewiesen, wo es oft durch fehlende Information zu Zuwiderhandlung gegen das Bienenseuchengesetz kommt (Neuaufstellung von Bienenvölkern in erklärten Sperrgebieten usw.) und dadurch die Sanierungsmaßnahmen der Behörde konterkariert werden.