Achtung: Diese Seite ist am 31. 12. 2017 abgelaufen.

Voranschlag 2017

Lt. NÖ Gemeindeordnung § 73 Abs. (5):

Der Voranschlag inklusive aller Beilagen ist zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht.

Siehe Beilage

voranschlag_20171.txt

voranschlag_20171.txt
Mittwoch, 08. Februar 2017