Siehe Beilage
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Voranschlag 2017
Lt. NÖ Gemeindeordnung § 73 Abs. (5):
Der Voranschlag inklusive aller Beilagen ist zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht.
voranschlag_20171.txt
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Mittwoch, 08. Februar 2017